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DRAHTSEILBAHN MARZILI-STADT BERN AG
T A R I F

für Beförderung von Personen, Gepäck, Gütern und Tieren
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gültig ab 1. Juni 2022
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Die Beförderung von Personen, Gepäck, Gütern und Tieren erfolgt aufgrund von

- Bundesgesetz über die Personenbeförderung vom 20.3.2009, Stand 1.3.2018
- Verordnung über die Personenbeförderung vom 4.11.2009, Stand 1.7.2020
- Integraler Tarifverbund Libero (VELBO)
- Tarif für Verbundsabonnemente (Inter-Abonnemente)
- Tarif GA SBB

I. Beförderung von Personen


A. Allgemeines

Es besteht nur eine Wagenklasse.

Die Einweg-Billette sind an den Automaten in der Berg- und Talstation zu beziehen. Die Mehrfahrtenkarten und Abonnemente der Marzilibahn dagegen sind nur am Schalter in der Bergstation erhältlich.

Die Kontrolle der Billette erfolgt bei der Talfahrt vor dem Einstieg und bei der Bergfahrt nach dem Ausstieg.

Kinder unter 6 Jahre in Begleitung Erwachsener werden gratis befördert.

Personen mit einer Behinderung, welche im Besitz der mit Photo versehenen und unterzeichneten „Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung“ oder einer Blin-denkarte des Verbandes öffentlicher Verkehr (VöV) ist, wird gratis befördert.
Ist diese Person auf eine Begleitperson und/oder Blindenhund angewiesen, wird die Begleitperson und/oder der Blindenhund gratis befördert, sofern die behinderte Per-son oder die Begleitperson im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist. Blindenhun-de sind am besonderen Geschirr und an der besonderen Plakette erkennbar.

Fahrausweise, die infolge Fehlens der Ausweiskarte gelöst wurden, werden nicht erstattet.


Es werden keine weiteren Vergünstigungen an Einzelpersonen gewährt.


B. Einzelnes Billette


Der Preis für eine einzelnes Billett beträgt CHF 1.50 einfach / CHF 2.90 retour


C. Gruppen und Schulen


Es werden folgende Ermässigungen gegenüber dem gewöhnlichen Fahrpreis für eine einzelne Fahrt gewährt:

Gruppen

ab 10 Personen über 11 Jahren (Gesellschaftstarif) 20 % (CHF 1.20 p.P.)



Schulen und Jugendgruppen

ab 10 Teilnehmer von 6 – 10 Jahren 40 % (CHF -.90 p.P.)

ab 10 Teilnehmer von 11 – 16 Jahren 20 % (CHF 1.20 p.P.)

Jede Gruppe muss von mindestens einer Begleitperson (Mindestalter 16 Jahren) be-gleitet werden.
Diese Begleitperson wir ab 10 Teilnehmer gratis befördert. Weitere Begleitpersonen bezahlen den normalen Tarif.


D. Mehrpersonenbillette

Es werden folgende Mehrpersonenbillette ausgegeben:

2 Billette CHF 2.90 einfach / CHF 5.40 retour
3 Billette CHF 4.20 einfach / CHF 8.00 retour
4 Billette CHF 5.40 einfach /CHF 10.60 retour
5 Billette CHF 6.70 einfach /CHF 13.40 retour
6 Billette CHF 8.00 einfach /CHF 16.00 retour
7 Billette CHF 9.30 einfach /CHF 18.60 retour
8 Billette CHF 10.60 einfach /CHF 21.20 retour
9 Billette CHF 11.90 einfach /CHF 23.80 retour

Die Gültigkeitsdauer aller Billetts beträgt 15 Minuten.
Billette bis 5 Personen sind an den Automaten und am Schalter der Bergstation er-hältlich.
Billette ab 6 Personen sind nur am Schalter der Bergstation erhältlich.


E. Mehrfahrtenkarten

Es werden folgende Mehrfahrtenkarten ausgegeben:

2 Fahrtenkarte CHF 2.90
3 Fahrtenkarte CHF 4.20
4 Fahrtenkarte CHF 5.40
5 Fahrtenkarte CHF 6.70

Die Mehrfahrtenkarten sind nur am Schalter der Bergstation erhältlich.
Die Mehrfahrten-Karten haben Gültigkeit bis zu deren Ausserkraftsetzung, (i.d.R. bleiben daher die Mehrfahrten-Karten auch nach einer Taxänderung gültig).


F. Abonnemente


Es werden folgende Einweg-Billette in Blockform ausgegeben:

1 Block für 20 einfache Fahrten zum Preis von CHF 25.20
2 Blöcke für 40 einfache Fahrten zum Preis von CHF 48.00
3 Blöcke für 60 einfache Fahrten zum Preis von CHF 67.50


Diese Abonnemente haben Gültigkeit bis zu deren Ausserkraftsetzung, (i.d.R. blei-ben daher diese Abonnemente auch nach einer Taxänderung gültig) und sind über-tragbar. Sie können vom Inhaber allein oder gemeinsam mit anderen Personen be-nutzt werden.

Verlorene Abonnemente werden nicht ersetzt.

II. Beförderung von Gepäck und Gütern


Jeder Fahrgast ist berechtigt, kleine leicht tragbare Gegenstände als Handgepäck taxfrei mitzunehmen, sofern sie ohne Behinderung der Mitreisenden im Wagen un-tergebracht werden können.

Für Velos, Mofas, Leiterwagen, Gepäckstücke über 50 kg usw. wird die Taxe einer einfachen Fahrt erhoben bzw. die Abonnementstaxe angerechnet.

Zweirädrige Einkaufswagen, Kinderwagen, Ski’s etc. werden gratis befördert.

Grössere Gegenstände, insbesondere, Velos, Mofas etc. werden nur befördert, wenn es die Platzverhältnisse gestatten.

III. Beförderung von Tieren


Hunde jeder Grösse werden gegen Bezahlung des Fahrpreises einer einfachen Fahrt bzw. der Abonnementstaxe befördert.
Ausgenommen davon sind
• kleine Hunde bis 30 cm Schulterhöhe (Risthöhe) sowie Katzen, Kaninchen, Vögel und ähnliche kleine zahme Tiere in Körben, Käfigen oder anderen ge-eigneten Behältern, welche unentgeltlich mitgenommen werden dürfen. Falls diese Tiere während der Beförderung aus ihren Behältern genommen werden, so ist für jedes Tier der Fahrpreis einer einfachen Fahrt bzw. die Abonnements-taxe zu bezahlen.
• Nutzhunde (Blindenführerhunde, Lawinensuchhunde, Hilfshunde, Rettungs-hunde) mit Ausweiskarte werden gratis befördert, sofern die Begleitperson der Nutzhunde einen gültigen Fahrausweis besitzt.

Für den Transport von Hunden wird auch ein Libero Abi oder GA anerkannt, welches auf den Hundehalter resp. den Hund ausgestellt und nicht übertragbar ist.

Die Hunde sind kurz an der Leine zu halten und dort unterzubringen, wo sie am we-nigsten stören. Hunde werden nur zur Beförderung angenommen, soweit dies ohne Belästigung der Mitreisenden möglich ist. Die Weisungen das Fahrpersonals sind zu befolgen.

Die Halter von Hunden sind für Schäden, welche aus der Beförderung eines Hundes entstehen, haftbar.

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Durch diesen Tarif wird derjenige vom 16. September 2014.


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Genehmigt vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 8. März 2022


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Bern, 9.3.2022 RA

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